In einer Stu­die von PwC und Intes aus dem Jahr 2020 setz­ten von den rund 250 befrag­ten Fami­li­en­un­ter­neh­men über 80 Pro­zent auf die Exper­ti­se eines Bei­rats oder Auf­sichts­rats; zwan­zig Jah­re zuvor waren es nicht ein­mal 40 Pro­zent. Die­se meist frei­wil­li­gen Gre­mi­en unter­lie­gen kei­ner­lei gesetz­li­chen Vor­schrif­ten und sind daher frei gestalt­bar. Wie aber wer­den sie besetzt, und was soll­te dabei beach­tet wer­den, damit sie den Nut­zen bie­ten, der von ihnen erwar­tet wird?

Beson­der­hei­ten von Fami­li­en­un­ter­neh­men

Bei der Beset­zung von Bei­rä­ten bzw. Auf­sichts­rä­ten in Fami­li­en­un­ter­neh­men sind die unter­schied­li­chen Inter­es­sen­la­gen von Gesell­schaf­tern und Unter­neh­men zu berück­sich­ti­gen. Ziel­set­zung kann zum Bei­spiel die Über­wa­chung und Kon­trol­le der Geschäfts­füh­rer sein, die Nut­zung von exter­nem Know-how der Gre­mi­en­mit­glie­der oder der Aus­gleich unter­schied­li­cher Gesell­schaf­ter­in­ter­es­sen. Gera­de bei einem kom­ple­xe­ren Gesell­schaf­ter­kreis ergibt sich bei bestimm­ten Geschäf­ten die Not­wen­dig­keit der Kon­trol­le und Kom­pe­tenz­be­gren­zung der Geschäfts­füh­rung in Form der Zustim­mungs­pflicht durch einen Bei­rat bzw. Auf­sichts­rat. Ein eher bera­ten­der Bei­rat bzw. Auf­sichts­rat unter­stützt hin­ge­gen die Geschäfts­füh­rung vor allem bei stra­te­gi­schen Fra­gen.

Unter­neh­mens­in­ter­es­se – „first“

Es muss obers­tes Ziel sein, ein Unter­neh­men, das häu­fig auch einen beträcht­li­chen Teil eines pri­va­ten Ver­mö­gens dar­stellt, vor Bedro­hun­gen durch die Gesell­schaf­ter zu schüt­zen. Das (lang­fris­ti­ge) Unter­neh­mens­in­ter­es­se muss im Vor­der­grund ste­hen, nicht Par­ti­ku­lar­in­ter­es­sen von Gesell­schaf­tern. Manch­mal tun sich Unter­neh­mer­fa­mi­li­en schwer damit, zu erken­nen, dass sie selbst Teil des Pro­blems sind. In sol­chen Fäl­len benö­ti­gen sie neu­tra­le und erfah­re­ne Rat­ge­ber, die das Unter­neh­men vor mög­li­cher­wei­se exis­tenz­be­dro­hen­den Ent­schei­dun­gen bewah­ren kön­nen.

Bei­rä­te bzw. Auf­sichts­rä­te soll­ten nicht nur mit Per­so­nen aus dem eige­nen Umfeld („fri­ends and fami­ly“), son­dern viel­mehr mit unab­hän­gi­gen (Unternehmer-)Persönlichkeiten besetzt wer­den. Gute Unter­neh­mens­füh­rung bedeu­tet auch, fest­zu­le­gen, wie wesent­li­che Ent­schei­dun­gen in einem Unter­neh­men getrof­fen wer­den, und wel­che Kom­pe­ten­zen in Form zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te von den Gesell­schaf­tern auf einen Bei­rat über­tra­gen wer­den sol­len.

Pra­xis­tipps für gute Bei­rats­ar­beit

Die Beset­zung des Bei­rats ist unter ande­rem sehr stark von der Kul­tur inner­halb der Gesell­schaf­ter­fa­mi­lie abhän­gig. Der Grad der Dis­kus­si­on, den die Gesell­schaf­ter über wich­ti­ge Fra­gen der Geschäfts­ent­wick­lung zulas­sen, spie­gelt sich letzt­lich in der Zusam­men­set­zung des Bei­rats wider. Manch­mal schaf­fen es nur Unter­neh­men, bei denen eine kla­re Tren­nung von Manage­ment und Eigen­tum erfolgt ist, ihre Bei­rä­te wirk­lich mit exter­nen, unab­hän­gi­gen Exper­ten zu beset­zen. Die­se kön­nen dann die Geschäfts­füh­rung bei der Umset­zung von Stra­te­gien aktiv unter­stüt­zen, aber zugleich auch die Anteils­eig­ner bera­ten und zwi­schen den Par­tei­en im Kon­flikt­fall mode­rie­ren.

Nach­fol­gend eini­ge Anre­gun­gen für die Auf­stel­lung eines guten Bei­rats oder Auf­sichts­rats aus der Bera­tungs­pra­xis:

  • Ein Bei­rat soll­te früh­zei­tig und ziel­be­wusst ein­ge­setzt wer­den. Gesell­schaf­ter und Geschäfts­füh­rer sind in die Vor­be­rei­tun­gen ein­zu­bin­den. Ihre Erwar­tun­gen an die Arbeit eines Bei­rats sind vor­ab mög­lichst prä­zi­se zu defi­nie­ren.
  • Dem Bei­rat soll­ten aus­rei­chen­de Kom­pe­ten­zen sei­tens der Gesell­schaf­ter über­tra­gen wer­den. Dabei gilt es einen pas­sen­den Mit­tel­weg zu fin­den, denn für einen „zahn­lo­sen“ Bei­rat wer­den sich sel­ten hoch­ka­rä­ti­ge Mit­glie­der gewin­nen las­sen. Ande­rer­seits soll­ten aber auch die ope­ra­ti­ven Ent­schei­dungs­spiel­räu­me der Geschäfts­füh­rer nicht zu sehr ein­ge­schränkt wer­den.
  • Für die Beset­zung eines Bei­rats kom­men pri­mär Per­so­nen mit einer ent­spre­chen­den Qua­li­fi­ka­ti­on und Unab­hän­gig­keit von Gesell­schaf­tern bzw. der Unter­neh­mens­füh­rung in Fra­ge. Bevor man über Per­so­nen spricht, soll­ten vor­ab aus den stra­te­gi­schen Zie­len des Unter­neh­mens abge­lei­te­te Anfor­de­rungs­pro­fi­le und eine ent­spre­chen­de Kom­pe­tenz­ma­trix für den gesam­ten Bei­rat defi­niert wer­den. Ein Bei­rat soll­te eher mit weni­gen, aber hoch­qua­li­fi­zier­ten Per­so­nen besetzt wer­den, die dann aber ange­mes­sen ver­gü­tet wer­den.
  • Für die Arbeit des Bei­rats müs­sen pro­fes­sio­nel­le Arbeits­struk­tu­ren und pas­sen­de orga­ni­sa­to­ri­sche Rah­men­be­din­gun­gen geschaf­fen wer­den. Dabei gilt es u. a. auch, die Mög­lich­kei­ten des digi­ta­len Aus­tauschs für die Arbeit des Bei­rats zu nut­zen. Die­ses Poten­ti­al haben vie­le Bei­rats­gre­mi­en erst in der Coro­na-Pan­de­mie rea­li­siert.
  • Die pro­fes­sio­nel­le Zusam­men­set­zung des Bei­rats und die regel­mä­ßi­ge und kri­ti­sche Über­prü­fung sei­ner Arbeit erhöht des­sen Effi­zi­enz. Auf jeden Fall gilt es, die Zusam­men­set­zung und die Arbeit des Bei­rats an sich ver­än­dern­de Umstän­de immer zeit­nah anzu­pas­sen.

Fazit

Ein hoch­qua­li­fi­ziert besetz­ter Bei­rat ist ein stra­te­gi­sches Instru­ment zur Siche­rung der Unter­neh­mens­zu­kunft und hilft, unter­neh­me­ri­sches Ver­mö­gen zu erhal­ten und zu meh­ren. Dabei kön­nen die Gesell­schaf­ter ent­we­der qua­li­fi­zier­te Per­sön­lich­kei­ten selbst iden­ti­fi­zie­ren und anspre­chen, oder aber sie bedie­nen sich Bera­ter, die auf die­sem Gebiet spe­zia­li­siert sind, mit ent­spre­chen­den per­so­nel­len Netz­wer­ken. Pro­fes­sio­nel­le Dienst­leis­ter erwei­tern den Kreis qua­li­fi­zier­ter Bei­rats­kan­di­da­ten. Auf jeden Fall soll­te man sich für die Aus­wahl der Mit­glie­der eines Bei­rats genü­gend Zeit neh­men, damit der Bei­rat nicht zum Bei­werk wird.