Ein gut besetzter Beirat für Ihr Unternehmen
Die Bildung eines Kontrollgremiums wie eines Aufsichtsrats ist für die meisten Familienunternehmen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch setzen sie zunehmend freiwillig auf die strategische Unterstützung durch ein Expertengremium. So kann das Risiko wichtiger unternehmerischer Entscheidungen minimiert und der Unternehmenserfolg langfristig gesteigert werden. Wir sind Ihnen gerne bei der Zusammenstellung eines kompetenten Beirats behilflich.
Rund 20 Jahre Erfahrung
Wir sind Experten für die Vermittlung von Beiräten. Die meisten Persönlichkeiten in unserem Netzwerk verfügen über Führungserfahrung gerade in Familienunternehmen, und waren oder sind bereits in Beiräten vertreten.
Beiräte passgenau besetzen
Wir gleichen die gemeinsam mit Ihnen definierten Anforderungen an einen Beirat systematisch mit unserem Expertennetzwerk ab und grenzen die Auswahl potenzieller Kandidaten damit so genau wie möglich ein. Wir schlagen nur wirklich passende Partner vor.
Beirat: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie wird ein Beirat gegründet? Wann ist er Pflicht? Wonach richtet sich die Höhe der Vergütung? Welche Rechte und Pflichten hat ein Beirat? In unseren FAQ finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen:
Was ist ein Beirat?
Im Unterschied zu einem aktienrechtlich geregelten Aufsichtsrat ist ein Beirat ein freiwilliges, zusätzliches und in der Regel kleines, auf Dauer angelegtes und nur gelegentlich tagendes Organ oder Gremium. Der Beirat ist ähnlich wie ein Aufsichtsrat auf der obersten Führungsebene neben Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung angesiedelt und kann sowohl mit Gesellschaftern als auch Nicht-Gesellschaftern besetzt sein. Der Beirat kann eine Vielzahl von Aufgaben wahrnehmen, die in Abhängigkeit von der Situation des Unternehmens individuell festgelegt werden. Er dient dem Unternehmen als Instrument zur Lösung bestimmter aktueller oder zukünftiger Herausforderungen. Ein Beirat kann daher sowohl Kontroll- als auch Beratungsfunktionen ausüben.
Weshalb sollte man einen Beirat einrichten?
Der Beirat ist insbesondere Gesprächs- und Diskussionspartner sowohl für die Geschäftsführung als auch für die Gesellschafter bei Fragestellungen der täglichen Unternehmenspraxis, oder bei strategischen Themen. Häufig dient der Beirat primär der Entscheidungshilfe im Unternehmen und verfügt weniger über wirkliche Entscheidungskompetenz. Die Aufgaben eines Beirats können ohne gesetzliche Vorgaben frei bestimmt und im Laufe der Zeit an die Erfordernisse im Unternehmen angepasst werden.
Wer wählt den Beirat?
Die Mitglieder des Beirats werden von den Gesellschaftern des Unternehmens gewählt – ähnlich wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft (AG), der von der Hauptversammlung, also den Anteilseignern, gewählt wird. Da es keinerlei gesetzliche Vorgaben für Beiräte gibt, kann bei der Einrichtung eines Beirats der große Gestaltungsspielraum genutzt werden. Dadurch lässt sich ein Beirat ganz nach den persönlichen Wünschen und den strategischen Herausforderungen des Unternehmens gestalten und zusammenstellen.
Wann ist ein Beirat Pflicht?
Unternehmen unterliegen keiner gesetzlichen Verpflichtung, einen Beirat zu installieren. Sie können jedoch durch ihre Rechtsform und/oder Mitarbeiterzahl gesetzlich dazu verpflichtet sein, einen Aufsichtsrat zu bilden. Dies gilt für alle Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Genossenschaften, sowie ab einer bestimmten Größe auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Einen Aufsichtsrat müssen auch alle Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften einrichten.
Gremienbesetzung für Unternehmen
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