Wir finden für Sie den passenden Aufsichtsrat
Bei der Besetzung eines Aufsichtsrats sollten Sie sich vor allem an den zukünftigen Herausforderungen des Unternehmens orientieren. Unabhängige Persönlichkeiten mit entsprechender fachlicher und/oder operativer Kenntnis aus vergleichbaren Unternehmen können die Gesellschafter bei notwendigen Entscheidungen unterstützen. Wir begleiten Sie gerne bei der Besetzung Ihres Aufsichtsrats und vermitteln Ihnen erfahrene Personen verschiedenster Branchen und Fachgebiete.
Langjährige Vermittlungserfahrung und großes Expertennetzwerk
Wir vermitteln seit mehr als 20 Jahren Aufsichtsräte für Kapitalmarkt- und Familienunternehmen. Unser Netzwerk umfasst über 3.500 qualifizierte Persönlichkeiten. Die meisten haben bereits Erfahrung in der Gremienarbeit. Mehr als 40 Vermittlungen pro Jahr zeigen das Vertrauen in die Qualität unseres Netzwerkes.
Hohe Trefferquote bei der Vermittlung von Personen für Ihren Aufsichtsrat
Unsere Mandanten bescheinigen uns immer wieder eine sehr gute Passgenauigkeit bei den von uns vorgeschlagenen Kandidaten. Aus langjähriger praktischer Erfahrung wissen wir, welche persönlichen und fachlichen Voraussetzungen ein Aufsichtsratsmitglied mitbringen muss.
Aufsichtsrat: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind die Aufgaben des Aufsichtsrats? Wie sollte die Zusammensetzung von Aufsichtsräten aussehen? Wie hoch ist die Vergütung? In unseren FAQ finden Sie Antworten auf diese Fragen:
Was ist ein Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat ist ein Kontroll- und Aufsichtsgremium bei Kapitalgesellschaften sowie bei anderen Rechtsformen und Organisationen. Er ist für alle Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien zwingend vorgeschrieben. Genossenschaften müssen ab einer bestimmten Größe über einen Aufsichtsrat verfügen. Unter gewissen Voraussetzungen ist er bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ebenfalls zwingend vorgeschrieben. Ein Aufsichtsrat kann aber auch in anderen Unternehmen in der Satzung oder per Gesellschaftsvertrag vereinbart werden.
Wie setzt sich ein Aufsichtsrat zusammen?
Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft (AG) muss aus mindestens drei Personen bestehen (§95 AktG). Die Höchstzahl beträgt je nach Grundkapital 21 Mitglieder. Grundsätzlich besteht der Aufsichtsrat einer AG aus Vertretern der Anteilseigner und Arbeitnehmer, es sei denn, die AG beschäftigt weniger als 500 Mitarbeiter. Bei einer AG mit 500, höchstens jedoch 2.000 Mitarbeitern müssen ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder Vertreter der Arbeitnehmer sein. Unterliegt die AG dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 (im Regelfall bei mehr als 2.000 Mitarbeitern), setzt sich der Aufsichtsrat jeweils zur Hälfte aus Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern zusammen.
Für wie lange wird ein Aufsichtsrat gewählt?
Das Aktiengesetz sieht eine Obergrenze für die Dauer einer Wahlperiode für Aufsichtsratsmitglieder vor. Aufsichtsratsmitglieder können nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Eine Wahl für eine kürzere Wahlperiode ist möglich. Das Amt von durch das Amtsgericht bestellten Aufsichtsratsmitgliedern endet mit der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern durch die nächste Hauptversammlung.
Welche Rechte und Pflichten hat ein Aufsichtsrat?
Die wesentliche Aufgabe eines aktienrechtlichen Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands. Die Kontrolltätigkeit von Aufsichtsräten umfasst damit die Bereiche der Unternehmensstrategie und ‑organisation sowie besonders wichtige Sachverhalte. Außerdem wird dem Aufsichtsrat eine Pflicht zur Beratung der Geschäftsleitung in besonders bedeutsamen Fragen zuerkannt. Allerdings hat die Geschäftsleitung bei der Befolgung von Ratschlägen des Aufsichtsrats ein eigenes unternehmerisches Ermessen.
Zusätzlich zur Überwachung gibt es weitere besondere Aufsichtsratsaufgaben. Hier sind vor allem zu nennen die Personalkompetenz, also die Suche und Bestellung beziehungsweise Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie der Abschluss der Dienstverträge (inklusive Ausgestaltung der Vergütung des Vorstandes). Durch die Personalauswahl nimmt der Aufsichtsrat auch Einfluss auf die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Außerdem ist der Aufsichtsrat verpflichtet, die jährliche Finanzberichterstattung der Gesellschaft zu prüfen und den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss zu billigen und hierüber den Gesellschaftern zu berichten.
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